FAQ

Welche Leistungen bietet der BApÖD?
Eine qualifizierte Vertretung der beruflichen Interessen (wobei der BApÖD vom Engagement seiner Mitglieder "lebt").

Finanzielle Vergünstigungen bei Veranstaltungen des BApÖD sowie bei Veranstaltungen etlicher kommerzieller Veranstalter (Details im Mitgliederbereich).

Ein Verzeichnis der PTA/PKA-Lehranstalten auf dieser Site ist auch Nicht-Mitgliedern zugänglich. Gleichwohl: Aktualität der Angaben ist nur durch Engagement vieler gewährleistet, und die Finanzierung erfolgt aus dem Beitragsaufkommen der BApÖD-Mitglieder).

Wie hoch ist der Jahresbeitrag des BApÖD?
65 € ohne Einzugsermächtigung. Wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wird: 60 €

Wie hoch ist der Jahresbeitrag des BApÖD für Pensionäre?
33 € ohne Einzugsermächtigung. Wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wird: 30 €

Wie werde ich Mitglied? Wo ist das Formular, und wohin ist es zu schicken?
Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden. Ausgefüllt dann bitte an die dort angegebene Adresse schicken (es passt in einen Fensterumschlag).

Ist die Satzung des BApÖD zugänglich?
Ja, die aktuelle Version der Satzung finden Sie hier:
(Neufassung Satzung).

Hat der BApÖD eine Geschäftsordnung?
Ja, die aktuelle Version der Geschäftsordnung finden Sie hier:
(Neufassung Geschäftsordnung).

Frage einer Pharmaziestudentin: Da ich mir sehr gut vorstellen kann, an einer PTA-Schule zu unterrichten möchte ich fragen welche Zusatzqualifikationen man für ein solches Amt erweben muss?
Die Ausbildung der PTA ist prinzipiell Ländersache und deshalb gibt es zur Zeit keine einheitlichen Vorraussetzungen an den PTA Schulen. Wir als BApÖD plädieren seit längern dafür, für die Ausbildung nur approbierte Apotheker einzusetzen. An den meisten Schulen wird dies auch heute schon umgesetzt. Das bedeutet mit bestandenem 3. Staatsexamen und erhalt der Approbation erfüllen Sie in der Regel diese Vorraussetzung. Desweiteren können Sie einen Fachapotheker für Theoretische und praktische Ausbildung erweben. Dies ist leider nicht in allen Bundesländern möglich, hierfür wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Landesapothekenkammer. Einige Schulen verlangen diesen Fachapotheker als Vorraussetzung, vorallem wenn es um Leitungspositionen geht. Dies wären soweit die Anforderung im allgemeinen. Persönlich sollten Sie Spaß am Umgang mit jungen Menschen haben und in der Lage sein ihr Wissen den jungen Menschen zu vermitteln. Ich halte Durchsetzungsvermögen für sehr entscheidend, damit Sie diejenig sind, die entscheidet, was im Unterricht passiert.

Ein kleiner Tipp vieleicht noch: PTA Schulen veranstalten häufig einen "Tag der offenen Tür", vielleicht nutzen Sie so einen Tag einfach mal, um mit den Dozenten und Lehrern ins Gespräch zu kommen.

Geantwortet hat: Heike Handtusch-Rieck


Frage einer Studierenden: Ich bin zur Zeit Pharmazeutin im Praktikum und verbringe dieses im zweiten Halbjahr in der Industrie. Da ich mich sehr für das öffentliche Gesundheitswesen interessiere, insbesondere für die Aufgabe des Apothekers, bin ich bei der Recherche auf Ihren Internetauftritt gestoßen.

Während des Studiums habe ich bereits ein Praktikum bei der Bezirksregierung Detmold im Pharmaziedezernat absolviert, welches mir sehr gut gefallen hat. Auch ein Besuch des LIGAs NRWs hat mich sehr beeindruckt. Um auch einen Einblich in die Pharmaindustrie zu bekommen und somit von der anderen Seite der behördlichen Überwachung, habe ich mich bewusst dazu entschieden, das zweite Halbjahr hier zu verbringen.

Gerne würde ich weitere Erfahrungen im öffentlichen Gesundheitsdienst sammeln. Daher meine Frage, ob Sie mir diesbezüglich behilflich sein könnten.
Welche Erfahrungen sollte man am besten sammeln? Ist eine Promotion sinnvoll? Auf Ihrer Homepage schrieben Sie über die Vermittlung von Hospitationen, welche Möglichkeiten bestehen dort?

Die Beantwortung der leichteren Fragen zuerst: Sie sollten, wenn möglich, promovieren. Im Behördenalltag verleiht das immer mehr Gewicht, zumal sich Behörden gern mit den Titeln Ihrer Bediensteten schmücken! Wenn Sie bereit sind, mehrere Praktika zu absolvieren, sollten Sie versuchen, sowohl auf der Ebene der Überwachung (Bezirksregierungen/ Regierungspräsidien) als auch auf der politischen Ebene Erfahrungen zu sammeln. Auch die Überwachung von Apotheken bei einigen Kammern ist sehr interessant.
Die Voraussetzungen für die Überwachungstätigkeiten finden Sie in "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Arzneimittelgesetzes (AMGVwV)" von 2006.

Ihren Wunsch, Ihnen eine Hospitation zu ermöglichen, werden wir versuchen zu erfüllen. Sie werden sich denken können, daß das bei Behörden nicht so ganz einfach ist (Versicherungsschutz, Vertraulichkeit, usw). Daher bitte ich Sie um Geduld, zumal in der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel alles etwas länger dauert!

Geantwortet hat: Gudrun Eichler


(letzte Änderung) vom 13.12.2011 16:02:17
19. Mai 2012
Das logische Bild der Tatsachen ist der Gedanke.
Ludwig Wittgenstein

Bundesverband der Apotheker im öffentlichen Dienst - Unterricht und Weiterbildung (BApÖD)
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